Brandschutzplan Der
Begriff Brandschutzplan wurde vom Verband der Sachversicherer geprägt,
ist wesentlicher Bestandteil der betrieblichen Brandschutzorganisation
und dient Betriebsangehörigen, betrieblichen Sicherheitskräften und
der
Feuerwehr zur Orientierung im Objekt. Wie
der Feuerwehrplan, zeigt er die Gefahrenschwerpunkte und die für den
vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz vorhandenen
Sicherheitseinrichtungen auf. Zusätzlich enthält er genauere Angaben
über Fluchtwege und Einrichtungen zur Selbstrettung.
Zu
bemerken ist, daß es in der Regel nicht sinnvoll ist, beide Planarten
(Feuerwehrplan, Flucht- und Rettungsplan) in einem gemeinsamen Brandschutzplan zusammenzufassen. Eine
Zusammenfassung ist nur da sinnvoll, wo die notwendige Detailinformation
beider Planarten die Übersichtlichkeit nicht beeinträchtigt. |
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Sicherheit darf und muss sichtbar sein ! |