Flucht- und Rettungsplan Flucht-und
Rettungspläne dienen zur schnellen Orientierung der sich in einem
Objekt befindlichen Personen.
Sie
enthalten neben den Rettungswegen und Notausgängen auch Anweisungen,
wie man sich im Gefahren- und Katastrophenfall zu verhalten hat. Flucht-
und Rettungspläne werden als Aushänge in Fluren, Hallen etc. erstellt.
Dabei wird der Standort des jeweiligen Planes und die lagerichtige
Ausrichtung berücksichtigt. Die Standorte sollten vom Betreiber und
Planersteller gemeinsam festgelegt werden. Die Erstellung der Flucht-
und
Rettungspläne erfolgt nach den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere
unter Beachtung der ArbstättV §55 und UVV - BGV A8 (früher VBG 125).
Einige Vorteile: |
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Sicherheit darf und muss sichtbar sein ! |