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Türen haben nicht nur Sicht- und Schallschutzfunktion,
sondern auch Brandschutzfunktion. Geschlossene Türen halten im Brandfall nicht nur
Flammen und Hitze zurück, sie sind auch Schutz vor Rauch und Qualm. Rauch ist bei den
Bränden die Hauptgefahr, da er zu Vergiftung führt. Außerdem kann in einem verrauchten
Raum die Orientierung verloren gehen, selbst wenn dieser vertraut ist.
Normales Glas springt im Brandfall oder fällt aus dem
Rahmen. So können Hitze und Rauch den wichtigsten Fluchtweg, den Treppenraum, unbegehbar
machen. Türblätter aus Holz oder mit einer Brandschutzverglasung beugen dem vor. Als
Notlösung ist auch die Anbringung einer Spanplatte vor einem Zenimeter Stärke auf der
Rückseite der Verglasung ausreichend.
Türen zu Heizräumen oder Tiefgaragen sind häufig
feuerhemmend konstruiert und müssen von selbst zufallen. Diese dürfen nicht unterkeilt
oder festgebunden werden.
Notausgänge dürfen nicht verschlossen werden. Sie sollten
jederzeit von innen, nicht aber von außen zu öffnen sein.
Der Treppenraum soll auf ganzer Breite begehbar sein.
Abgestellte Möbel oder Gerümpel sind im Ernstfall ein gefährliches Hindernis.
Nach geltendem Baurecht muß jedes Gebäude zwei
voneinander unabhängige Rettungswege haben. Erster Rettungsweg muß immer der Treppenraum
sein, der zweite kann ein Wohungsfenster sein. Achten Sie darauf, daß Fenster immer
leicht zu öffnen sind. Bei vergitterten Fenstern sollte das Gitter von innen zu öffnen
sein.
In Hochhäusern und Gebäuden mit mehr als sieben
Geschossen sind entweder zwei separate Treppenräume oder ein Sicherheitstreppenraum
vorhanden. Benutzen Sie nie den Fahrstuhl als Fluchtweg. Ein verrauchter Fahrstuhl kann
zur tödlichen Falle werden.
Rauchmelder für den häuslichen Bereicht sind leicht zu
montieren. Diese batteriebetriebenen Geräte reagieren auf Rauchpartikel in der Luft mit
einem akustischen Warnsignal.
In den Treppenhäusern muß das oberste Fenster leicht zu
öfnen sein. Im Brandfall dient es als Rauchabzug.
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